Für das Fliegen von Drohnen gibt es feste gesetzliche Regelungen. Diese können sich in verschiedenen Ländern auch noch unterscheiden. In Deutschland basieren die Festlegungen auf der Drohnenverordnung von 2017 und läuft vorerst bis zum 31.12.2020. Ab dem 1.1.2021 gilt dann eine neue EU-Drohnenverordnung. Eine Drohnen-Haftpflichversicherung ist Pflicht.
Jede Drohne ab einem Startgewicht über 250 Gramm unterliegt der Kennzeichnungspflicht und muß mit der kompletten Adresse des Halters / Eigentümers gekennzeichnet sein. Das betrifft also alle gängigen Modelle.
Drohnen unter 250 Gramm (wie die DJI Mavic MINI oder DJI MINI 2) benötigen bis zum 31.12.2020 noch kein Drohnen-Kennzeichen.
Zusätzlich muß das Drohnen-Kennzeichen / die Drohnen Plakette lesbar angebracht sein und feuerfest sein! Das schließt also herkömmliche Aufkleber aus. Eine Registrierung der Drohne ist nicht erforderlich. Die neue Drohnen-Verordnung empfiehlt eine Aluminium-Plakette.
Grundsätzlich sind folgende Dinge beim Fliegen einer Drohne verboten:
- das Fliegen außerhalb der Sichtweite
- Fliegen über Wohngrundstücken
- Fliegen über Naturschutzgebieten
- Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen
- Fliegen in Kontrollzonen, wenn man eine Höhe von 50 Metern überschreitet
- Das Fliegen bei Nacht (nur möglich mit Ausnahmegenehmigung)
- Fliegen mit einer Drohne über 5kg Startgewicht ohne eine spezielle Ausnahmegenehmigung
Ich habe meine Drohne bei GETSAFE versichert.